Warum im Gewerbemietrecht zum Fachanwalt?

Im Gewerbemietrecht sind langjährig bewährte Vertragsmuster im Zuge der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes, z.B. zu Schönheitsreparaturen, nicht mehr verwendbar. Ohne eine kompetente Beratung beim Abschluss von Mietverträgen drohen erhebliche Risiken.

Die Rechtsprechung, z.B. zur Einhaltung der Schriftform bei Abschluss des Mietvertrages, die für den Bestand des Mietverhältnisses von entscheidender Bedeutung ist, überblickt nur der Fachanwalt.

Um Ihnen einen ersten Überblick über dieses Rechtsgebiet zu verschaffen, haben wir einige der in unserer Praxis auftretenden Probleme des Gewerbemietrechts in 7 x 7 Punkten zusammengefasst. Eine Anwendung der Punkte auf einen konkreten Fall ist nicht möglich. Jeder Einzelfall hängt von einer Vielzahl von Einzelheiten (z.B. abweichender individueller Vereinbarungen), Fragestellungen und nicht zuletzt von der Ermittlung und Darstellung der zu Grunde liegenden Tatsachen, z.B. durch geeignete Beweiserhebung und -auswertung, ab. Wir empfehlen das persönliche Gespräch. Gern können Sie einen Termin vereinbaren, um zu erfahren, wie Ihr Einzelfall vor dem Hintergrund der 7 x 7 Punkte zu bewerten ist.