Warum im Wohnraummietrecht zum Fachanwalt?

Im Wohnraummietrecht sind langjährig bewährte Vertragsmuster im Zuge der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes z.B. zu Schönheitsreparaturen nicht mehr verwendbar. Hieraus ergibt sich ein erheblicher Beratungsbedarf für Vermieter und Mieter.

Die Rechtslage bei Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen und Modernisierungsmaßnahmen überblickt nur der Fachanwalt. Auf Grund unserer Erfahrung haben wir das für die Beurteilung von möglichen Mängeln und einer daraus resultierenden Mietminderung erforderliche Fingerspitzengefühl.

Um Ihnen einen ersten Überblick über dieses Rechtsgebiet zu verschaffen, haben wir einige der in unserer Praxis auftretenden Probleme des Wohnraummietrechts in 7 x 7 Punkten zusammengefasst. Eine Anwendung der Punkte auf einen konkreten Fall ist nicht möglich.

Jeder Einzelfall hängt von einer Vielzahl von Einzelheiten (z.B. abweichende individuelle Vereinbarungen), Fragestellungen und nicht zuletzt von der Ermittlung und Darstellung der zu Grunde liegenden Tatsachen, z.B. durch geeignete Beweiserhebung und -auswertung, ab. Gern können Sie mit uns einen Termin vereinbaren, um zu erfahren, wie Ihr Einzelfall vor dem Hintergrund der 7 x 7 Punkte zu bewerten ist.