Teilungserklärung

  1. Die Teilungserklärung ist das Grundgesetz der Wohnungseigentümergemeinschaft.
  2. Sie legt den Umfang von Gemeinschafts- und Sondereigentum fest.
  3. Aus der Teilungserklärung ergeben sich die jeweiligen Miteigentumsanteile, die nicht den Flächenverhältnissen entsprechen müssen.
  4. Die Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung kann bestimmen, wie das jeweilige Wohnungs- bzw. Sondereigentum genutzt werden darf, z.B. ob und welches Gewerbe in den Räumen zulässig ist.
  5. Die Teilungserklärung kann festlegen, dass die Wohnungseigentümer die Dienste Dritter z.B. Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen müssen. Die Wohnungseigentümer haben das Recht, diese Verträge mit Dritten nach Ablauf von zwei Jahren zu kündigen.
  6. Änderungen der Teilungserklärung wie z.B. die Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum bedürfen grundsätzlich einer notariellen Vereinbarung aller Wohnungseigentümer. Die Änderungen sind gegenüber einem Erwerber nur wirksam, wenn sie im Grundbuch eingetragen wurden.
  7. Die Teilungserklärung legt den Umlagemaßstab für die Betriebs- und Heizkosten fest. Die Wohnungseigentümer können aber durch Beschluss mit einfacher Mehrheit einen abweichenden Umlagemaßstab bestimmen.