Die wichtigsten Vertragsinhalte des Bauvertrages
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Der vertragliche geschuldete Erfolg, das Bausoll, sollte genau beschrieben werden. Wir empfehlen eine exakte Leistungsbeschreibung mit Plänen, Zeichnungen und statischen Berechnungen. Die beabsichtigte Funktion des Bauwerks sollte als Vertragsgrundlage festgehalten werden.
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Es sollte klargestellt werden, ob die VOB/B oder das BGB Anwendung finden sollen.
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Die Bemessungsgrundlagen für die Vergütung müssen genau definiert werden. Klarzustellen ist, welche Leistungen (z.B. die Baustelleneinrichtung etc.) mit dem Pauschalpreis oder einem vereinbarten Einheitspreis abgegolten sind.
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Der Vertrag sollte, sofern nicht ohnehin die VOB Anwendung findet, festlegen, wie sich nachträgliche Änderungen der Planung oder Erhöhungen der Material- und Lohnkosten auswirken.
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Ausführungsfristen müssen definiert werden. Ggf. kann die Einhaltung durch eine Vertragsstrafe abgesichert werden.
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Der Vertrag sollte eindeutige Regelungen über die Fälligkeit von Abschlagszahlungen enthalten.
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Wir empfehlen Sicherheiten für die vertragsgemäße Ausführung der Arbeiten oder einen Sicherheitseinbehalt zu regeln.