Widerruf des Maklervertrages

  1. Bei der Vermittlung eines Vertrages per E-Mail, Telefax oder Telefon durch einen Makler liegt ein Fernabsatzgeschäft im Sinne von § 312 b BGB vor.
  2. Bei einem Fernabsatzgeschäft (Vertragsschluss per E-Mail, Telefax oder Telefon) hat der Verbraucher gem. § 312 d BGB ein Widerrufsrecht des Maklervertrages.
  3. Die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen.
  4. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, nachdem der Interessent klar und deutlich darauf hingewiesen wurde, dass er den Vertrag widerrufen kann.
  5. Die Widerrufsbelehrung sollte also via Papier oder E-Mail an den Interessenten übergeben werden.
  6. Das Widerrufsrecht steht nicht nur dem Interessenten, sondern auch dem Auftraggeber zu, wenn dieser Verbraucher ist.
  7. Trotz des Widerrufs kann der Makler einen Anspruch auf Wertersatz haben, wenn er bereits Leistungen erbracht hat. Die Höhe des Wertersatzes richtet sich nicht nach der ursprünglich vereinbarten Provision, sondern nach dem objektiven Wert der erbrachten Leistung.